Samstag, 2. Februar 2013

Keine Rundfunkgebühren für Pastafari!

Der Humanistische Pressedienst macht darauf aufmerksam, dass der neue Rundfunkbeitragstaatsvertrag Kirchen bevorzugt behandelt: „gottesdienstliche“ Betriebsstätten müssen in Zukunft keine Rundfunkgebühren zahlen.

Um auch als Pastafari diese Sonderregelung in Anspruch nehmen zu können, müsst ihr nur eure Wohnung als Pastafari-Tempel weihen lassen, denn laut Rundfunkbeitragstaatsvertrag:
  • „Erforderlich ist ein religionstypischer Widmungsakt.“ 
Diese Dienstleistung möchten wir euch ab sofort anbieten.
Und alles, was ihr dafür tun müsst: Am Abend der Weihung eure Küche für eine Heilige Nudelmesse zur Verfügung zu stellen und lecker Pasta für alle zu kochen. Die Getränke bringen unsere Jünger mit.

Die zweite gesetzliche Bedingung ist:
  • Regelmäßig Gottesdienste abzuhalten
Doch das ist zum Glück ganz einfach:
  • "Denn wo immer Löffel, Gabel und Pasta in SEinem Namen versammelt sind, da ist auch ES zugegen"
  RAmen! 

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Update: Ein Bruder merkte an: "Die Ausnahmeregelung bezieht sich nur auf Betriebsstätten, d.h. auf nicht privat genutzten Raum. Zunächst ist für jede private Wohnung der Beitrag zu leisten. Die Definition im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist hier leider sehr genau (" zum Wohnen oder Schlafen geeignet", etc.). Hier mit einer reinen betrieblichen Nutzung zu argumentieren wird wohl eher schwierig."

Wenn jemand noch Ideen hat, wie man das umgehen kann - bitte kommentieren oder in Facebook melden. ~oÜo~

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